Projektförderung

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der dem Landkreis zur Verfügung stehenden Mittel nach §7 Abs. 6 S. 7 FAG M-V werden Zuwendungen zur Förderung der Integration von Flüchtlingen im Landkreis Rostock finanziert. Insbesondere werden Maßnahmen der Ankommenskultur und die Förderung der interkulturellen Sensibilisierung und interkulturellen Kompetenz von Flüchtlingen und der Aufnahmebevölkerung im Rahmen der gesellschaftlichen und sozialen Integration finanziert.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock
Sozialamt
Sachgebiet Integration und Unterbringung von Flüchtlingen/ Qualitätssicherung

Voraussetzungen

Zuwendungen werden nur erteilt, wenn der Landkreis Rostock an der Erfüllung des Zuwendungszwecks ein erhebliches Interesse hat und wenn dieses Interesse ohne die Zuwendung nicht oder nicht in notwendigem Maße befriedigt werden kann.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit dem Antrag ist ein Finanzierungsplan (aufgegliederte Berechnung der dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben mit einer Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung) einzureichen, der die geplanten Ausgaben erkennbar macht.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Anträge sind bis spätestens zum 01.10. des laufenden Kalenderjahres einzureichen.

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung obliegt dem Sozialamt. Die Fördermittel werden durch schriftlichen Zuwendungsbescheid bewilligt, der mit Auflagen oder Bedingungen verbunden sein kann. Die Summe der Zuwendung ist grundsätzlich innerhalb von 2 Monaten nach Auszahlung zu verwenden.

Anträge / Formulare

Unterstützende Institutionen

Sozialamt

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