Untersuchung zur Kurnotwendigkeit bzw. Sanatoriumsbehandlung
Leistungsbeschreibung
Eine Rehabilitationsmaßnahme, welche aus krankheitsbedingten Gründen zur medizinischen Rehabilitation durchgeführt wird, ist beihilfefähig. Medizinische Rehabilitation umfasst eine komplexe Leistung zur Verhinderung, Minderung oder Beseitigung von krankheitsbedingten Beeinträchtigungen.
Verfahrensablauf
Für folgende medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen müssen Sie vor Beginn der Maßnahme die, auf einem medizinischen Gutachten basierende Anerkennung der Beihilfestelle einholen:
- die stationäre Rehabilitationsmaßnahme
- die Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahme
- die ambulante Rehabilitationsmaßnahme für Beamtinnen oder Beamte zur Wiederherstellung bzw. Erhaltung der Dienstfähigkeit
- die Suchtbehandlung (nur hier ohne medizinisches Gutachterverfahren)
Soweit ein medizinisches Gutachten erforderlich ist, beauftragt dies die Beihilfestelle. Hierbei muss, regelmäßig bei bzw. nach Ihrer persönlichen Vorstellung, festgestellt werden, ob die medizinische Rehabilitationsmaßnahme medizinisch notwendig ist, eine ambulante ärztliche Behandlung und die Anwendung von Heilmitteln am Wohnort die Erreichung der Rehabilitationsziele nicht mehr ausreichend sind und ein gleichwertiger Behandlungserfolg durch eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme nicht erzielt werden.
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Gesundheitsamt
Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- wenn vorhanden
- Medikamentenplan
- Befunde
- Krankenberichte
- Gutachtenvordruck der Beihilfe
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden nach der Gesundheitswesenkostenverordnung M-V geregelt und beträgt 50,00 €.