Anmeldung eines Ausländervereins
Leistungsbeschreibung
Anmeldung eines Ausländervereins nach § 14 VereinsG und § 19 VereinsG-DVO
Verfahrensablauf
Anmeldung erfolgt auf Deutsch und hat folgenden Inhalt: die Satzung des Vereins oder, wenn der Verein keine Satzung hat, Angaben über Name, Sitz und Zweck des Vereins; Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder oder der zur Vertretung berechtigten Personen; Angaben, in welchen Ländern der Verein Teilorganisationen hat. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen wird eine Anmeldebescheinigung erteilt.
An wen muss ich mich wenden?
Oberbürgermeister der kreisfreien Städte oder Kreisordnungsbehörden
Zuständige Stelle
Kreisordnungsamt
Voraussetzungen
Anmeldepflichtig ist der Vorstand. Hat der Verein keinen Vorstand, trifft die Anmeldepflicht die vertretungsberechtigten Mitglieder.
Welche Unterlagen werden benötigt?
vollständig ausgefüllter Antrag, Satzung des Vereins (sofern vorhanden)
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Anmeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach Gründung des Vereins zu erfolgen.
Bearbeitungsdauer
abhängig vom Einzelfall
Rechtsgrundlage
§ 14 VereinsG und § 19 VereinsG-DVO
Rechtsbehelf
Widerspruch (gegen ein evtl. Verbot des Vereins), einstweiliger Rechtsschutz
Was sollte ich noch wissen?
Anmeldungen und Mitteilung sind in deutscher Sprache zu erstatten, eine separate Anmeldung des Vereins beim zuständigen Amtsgericht erforderlich