Antrag auf Nutzung von Räumen in Schulen des Landkreises Rostock
Leistungsbeschreibung
Vermietung von Räumen in Schulen des Landkreises Rostock
Verfahrensablauf
Antrag → Prüfung → Mietvertrag → Abrechnung, falls nicht von der Zahlung befreit
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Amt für Service und Gebäudemanagement
Sachgebiet Haushalt und Liegenschaften
Voraussetzungen
Antragssteller muss mindestens 18 Jahre alt sein
Welche Unterlagen werden benötigt?
vollständig ausgefüllter Antrag des Landkreises Rostock
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge für einmalige Veranstaltungen jederzeit
Bearbeitungsdauer
abhängig vom Eingang des vollständig ausgefüllten Antrages bzw. beantragten Nutzungszeitraum
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Mietverhältnis endet mit beantragtem und bestätigtem Überlassungszeitraum
Unterstützende Institutionen
Die Zustimmung bzw. Ablehnung der beantragten Nutzung erfolgt in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schule