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Versammlung anmelden

Leistungsbeschreibung

Anmeldung einer Versammlung nach § 14 Versammlungsgesetz (VersG)

Verfahrensablauf

Spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung ist diese bei der Versammlungsbehörde anzumelden.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Kreisordnungsamt

Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Voraussetzungen

fristgerechte Anmeldung

Welche Unterlagen werden benötigt?

vollständig ausgefülltes Anmeldeformular

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung ist diese bei der Versammlungsbehörde anzumelden.

Bearbeitungsdauer

abhängig vom Einzelfall

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • einstweiliger Rechtsschutz
  • Fortsetzungsfeststellungsklage