Antrag auf Mitnutzererlaubnis
Leistungsbeschreibung
Eintragung einer weiteren Person auf eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte.
An wen muss ich mich wenden?
für den Wohnsitz zuständige Waffenbehörde des Inhabers der Waffenbesitzkarte
Zuständige Stelle
Waffenbehörde des Landkreises Rostock
Voraussetzungen
Das Vorliegen einer Erlaubnis bzw. eines Bedürfnisses unter den Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1-5 WaffG z. B. Jagdschein oder Sportschützen-Waffenbesitzkarte
Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung werden durch die zuständige Behörde geprüft. Der Nachweis über die vorliegenden Erlaubnis oder das bestehende Bedürfnis sind von der antragstellenden Person zu erbringen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
vollständiger Antrag, Nachweis Erlaubnis bzw. Bedürfnis
Welche Gebühren fallen an?
35,00 Euro für die Eintragung auf der Waffenbesitzkarte
Welche Fristen muss ich beachten?
rechtzeitige Antragstellung sodass eine ausreichende Bearbeitungs-/Prüfungszeit möglich ist
Bearbeitungsdauer
je nach Antragstellung bis zu 6 Wochen
Rechtsgrundlage
§§ 10 WaffG i.V. m. § 4 Abs. 1 Nr. 1-5 WaffG