Betäuben oder Töten von Wirbeltieren: Sachkundenachweis beantragen
Leistungsbeschreibung
Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, müssen gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis erbringen.
Dies gilt entsprechend auch für die Schlachtung von Tieren.
Sachkundig ist, wer die für die entsprechende Tätigkeit notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vorweisen kann.
Der Sachkundenachweis kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden und umfasst jeweils die Kategorie Tier bzw. die Tötungsmethode, für die entsprechende Nachweise vorgelegt wurden. Als Nachweis von Sachkunde können u .a. Berufsausbildungen, Studium oder anderweitige Qualifikationen mit Bezug zur jeweiligen Tätigkeit anerkannt werden (z. B. Berufsausbildung zum Fleischer, Tierwirt, Studium der Biologie, Schwerpunkt Zoologie).
Verfahrensablauf
Antragsverfahren
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und kreisfreien Städte.
Voraussetzungen
Sachkunde des Antragsstellers
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweis der Sachkunde, z. B. in Form von
- Ausbildungszeugnissen,
- Schulungsnachweisen,
- Bescheinigung über Fortbildungen,
- Personalausweis.
Erkundigen Sie sich bitte bezüglich noch zusätzlich einzureichender Unterlagen bei der zuständigen Behörde.
Sachkundenachweis
Nachweise der Sachkunde
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr
für die Bescheinigung der Sachkunde; egebenenfalls können zusätzliche Kosten entstehen durch die Notwendigkeit von Fachgesprächen oder das Ableisten einer Prüfung.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine Fristen, aber vor Ausübung der Tätigkeit
Aufbewahrungsfrist von daten nach dsgvo
Bearbeitungsdauer
abhängig vom Einzelfall
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei der zuständigen Behörde.
Ein Service des Landes Mecklenburg-Vorpommern