Betäuben oder Töten von Wirbeltieren: Sachkundenachweis beantragen

Leistungsbeschreibung

Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, müssen gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis erbringen.
Dies gilt entsprechend auch für die Schlachtung von Tieren.
Sachkundig ist, wer die für die entsprechende Tätigkeit notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vorweisen kann.   
Der Sachkundenachweis kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden und umfasst jeweils die Kategorie Tier bzw. die Tötungsmethode, für die entsprechende Nachweise vorgelegt wurden. Als Nachweis von Sachkunde können u .a. Berufsausbildungen, Studium oder anderweitige Qualifikationen mit Bezug zur jeweiligen Tätigkeit anerkannt werden (z. B. Berufsausbildung zum Fleischer, Tierwirt, Studium der Biologie, Schwerpunkt Zoologie).

Verfahrensablauf

Antragsverfahren

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und kreisfreien Städte.

Voraussetzungen

Sachkunde des Antragsstellers

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis der Sachkunde, z. B. in Form von

  • Ausbildungszeugnissen,
  • Schulungsnachweisen,
  • Bescheinigung über Fortbildungen,
  • Personalausweis.

Erkundigen Sie sich bitte bezüglich noch zusätzlich einzureichender Unterlagen bei der zuständigen Behörde.

Sachkundenachweis

wird benötigt
Nachweise der Sachkunde

wird benötigt

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr

Festbetrag von 25,00 EUR
für die Bescheinigung der Sachkunde; egebenenfalls können zusätzliche Kosten entstehen durch die Notwendigkeit von Fachgesprächen oder das Ableisten einer Prüfung.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine Fristen, aber vor Ausübung der Tätigkeit

Aufbewahrungsfrist von daten nach dsgvo

5 Jahre

Bearbeitungsdauer

abhängig vom Einzelfall

Anträge / Formulare

Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei der zuständigen Behörde.

Ein Service des Landes Mecklenburg-Vorpommern

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