Die Arbeit des Kreistages
Der Kreistag wird in der Ausführung seiner Arbeit durch das Büro des Kreistages unterstützt.
Die 69 Kreistagsmitglieder treten je nach Bedarf in öffentlicher Sitzung zusammen und sind für alle Angelegenheiten des Landkreises zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Sie üben ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung aus.
Das Bürgerinformationssystem stellt diese Unterlagen für die Öffentlichkeit bereit, den Kreistagsmitgliedern steht ein eigener, geschlossener Bereich im Ratsinformationssystem zur Verfügung.
Der Kreistag entscheidet u. a. in folgenden Angelegenheiten:
- Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Stellenplanes
- Übernahme neuer Aufgabenbereiche
- Erlass und Änderung von Satzungen (Kreisrecht)
- Errichtung, Erweiterung und Auflösung kreiseigener wirtschaftlicher Unternehmen
- Mitgliedschaft in Zweckverbänden
- Geschäfte über Vermögensgegenstände des Kreises
Der Kreistag bildet einen Kreisausschuss. Dieser koordiniert die Arbeit aller weiteren Ausschüsse des Kreistages, die beratend tätig werden. Die Ausschüsse des Kreistages tagen, bis auf den Rechnungsprüfungsausschuss und den Eigenbetriebsausschuss, öffentlich. Die Kreistagsmitglieder und sachkundige Einwohner arbeiten in den Ausschüssen des Kreistages.
Der Kreistag hat sieben Fraktionen.
CDU - 19 Mitglieder
AfD Fraktion - Bündnis Deutschland - 19 Mitglieder
SPD - 10 Mitglieder
Die Linke - 6 Mitglieder
Bürgermeisterliste - 5 Mitglieder
FDP/Freie Wähler - 4 Mitglieder
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/Einzelbewerber Dr. Dettmann - 4 Mitglieder
Das Kreistagsmitglied der Partei "Die Heimat" sowie das Kreistagsmitglied der Partei "Die Basis" gehören keiner Fraktion oder Zählgemeinschaft an.