Bauvorhaben

Unter einem Bauvorhaben versteht man den geplanten Bau, Umbau bzw. die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage. Um ein funktionierendes Baurecht zu gewährleisten, müssen bestimmte Anträge gestellt und Gesetze eingehalten werden.

Rechtsgrundlagen sind z. B. das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung, die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, die Bauvorlagenverordnung, die Baugebührenverordnung sowie städtebauliche Satzungen.

Leistungen und Auskünfte zum Thema Bauvorhaben

Sachgebiet Untere Bauaufsichtsbehörde

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