Der gemeinsame Nahverkehrsplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und des Landkreises Rostock

Gemäß § 7 Abs. 1 ÖPNVG M-V hat der Landkreis Rostock als Aufgabenträger für den sonstigen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einen Nahverkehrsplan (NVP) im Sinne von § 8 Abs. 3 PBefG aufzustellen und nach § 7 Abs. 3 ÖPNVG M-V bei Bedarf fortzuschreiben. Der Nahverkehrsplan bildet den Rahmen für die regionale Entwicklung des ÖPNV.

Am 09.12.2015 beschloss der Kreistag die Fortschreibung des NVP für den gemeinsamen Nahverkehrsraum Mittleres Mecklenburg/Rostock. Die nächsten Jahre nahmen notwendige Abstimmungen mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Anspruch. Am 18.03.2019 wurde das Beratungsunternehmen „Mathias Schmechtig Nahverkehrs Consult“ mit der Fortschreibung des NVP beauftragt. 

Auf Grundlage von § 7 Abs. 5 ÖPNVG M-V wurde ein ÖPNV-Beirat gegründet und an der Fortschreibung des NVP beteiligt. Der ÖPNV-Beirat tagte viermal. Weiter wurden interessierte Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Workshops und vier öffentlichen Foren an der Planung des zukünftigen ÖPNV beteiligt.

Im Sinne von § 7 Abs. 6 ÖPNVG M-V wurden zwei Beteiligungen unserer Städte und Gemeinden durchgeführt. Der fortgeschriebene NVP Teil A und Teil C wurde am 12.07.2023 durch den Kreistag beschlossen.

-       Gemeinsamer Nahverkehrsplan HRO + LRO Teil A

-       Gemeinsamer Nahverkehrsplan LRO Teil C

-       Kreistagsbeschluss VII-439-27-2023 zum gemeinsamen NVP

Weitere Informationen erhalten sie unter: https://www.unser-nahverkehr.de/

 

Nachfragen richten Sie bitte an:

Landkreis Rostock

Amt für Kreisentwicklung

Frank Pastow

Am Wall 3-5

18273 Güstrow

 

Fon:    03843 – 755 61 001

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Wirtschaftsförderung, Tourismus, ÖPNV, Beteiligungen

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