Der gemeinsame Nahverkehrsplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und des Landkreises Rostock
Gemäß § 7 Abs. 1 ÖPNVG M-V hat der Landkreis Rostock als Aufgabenträger für den sonstigen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einen Nahverkehrsplan (NVP) im Sinne von § 8 Abs. 3 PBefG aufzustellen und nach § 7 Abs. 3 ÖPNVG M-V bei Bedarf fortzuschreiben. Der Nahverkehrsplan bildet den Rahmen für die regionale Entwicklung des ÖPNV.
Am 09.12.2015 beschloss der Kreistag die Fortschreibung des NVP für den gemeinsamen Nahverkehrsraum Mittleres Mecklenburg/Rostock. Die nächsten Jahre nahmen notwendige Abstimmungen mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Anspruch. Am 18.03.2019 wurde das Beratungsunternehmen „Mathias Schmechtig Nahverkehrs Consult“ mit der Fortschreibung des NVP beauftragt.
Auf Grundlage von § 7 Abs. 5 ÖPNVG M-V wurde ein ÖPNV-Beirat gegründet und an der Fortschreibung des NVP beteiligt. Der ÖPNV-Beirat tagte viermal. Weiter wurden interessierte Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Workshops und vier öffentlichen Foren an der Planung des zukünftigen ÖPNV beteiligt.
Im Sinne von § 7 Abs. 6 ÖPNVG M-V wurden zwei Beteiligungen unserer Städte und Gemeinden durchgeführt. Der fortgeschriebene NVP Teil A und Teil C wurde am 12.07.2023 durch den Kreistag beschlossen.
- Gemeinsamer Nahverkehrsplan HRO + LRO Teil A
- Gemeinsamer Nahverkehrsplan LRO Teil C
- Kreistagsbeschluss VII-439-27-2023 zum gemeinsamen NVP
Weitere Informationen erhalten sie unter: https://www.unser-nahverkehr.de/
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Fon: 03843 – 755 61 001
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