Baulasten
Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihrer Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben (Baulasten).
Baulasten werden unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber Rechtsnachfolgern.
Sachgebiet Untere Bauaufsichtsbehörde
Anschrift
Postanschrift
Am Wall 3 - 5
18273Güstrow, Barlachstadt (Güstrow)
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18273Güstrow, Barlachstadt (Güstrow)
Besucheradresse
Hauptsitz Güstrow
Am Wall 3 - 5
18273Güstrow
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